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Spätestens wenn Ihr Manuskript fertig ist und es an die Veröffentlichung geht, stehen Sie vor der Frage, welchen Titel Ihr Buch bekommen soll. Die meisten Autoren nutzen während des Schreibens einen Arbeitstitel für ihr Werk, der sich weiterentwickeln und stets ändern kann. Bei einem gedruckten Buch ist dies nicht mehr möglich. Sie müssen sich festlegen.

Was macht einen Titel aus?

Sogenannte Werktitel sind in Deutschland grundsätzlich im Rahmen des Markengesetzes schutzwürdig. In § 5 Abs. 3 MarkenG werden „Druckschriften, Filmwerke, Tonwerke, Bühnenwerke und sonstige vergleichbare Werke“ genannt. Zu den geschützten Werken gehören damit Bücher und Buchreihen, Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften und Magazine, Hörbücher und Hörspiele.

Dabei müssen diverse Kriterien beachtet werden. Titel müssen grundsätzlich unterscheidungskräftig sein. Im Gegensatz zum Schweizer Recht muss ein Werktitel dabei hierzulande nicht sonderlich originell sein. Achten Sie darauf, dass Ihr Buchtitel nicht zu allgemein ist. Wenn die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, das Wort oder die Wortgruppe zu nutzen, ist dies gemäß Markenrecht nicht schutzwürdig. Wenn Sie bspw. einen Reiseführer schreiben und diesen mit „Mallorca“ betiteln oder ein Kochbuch schlicht „Rezepte“ nennen, kann dies markenrechtlich nicht geschützt werden. Auch Namen von historischen oder öffentlichen Persönlichkeiten sowie allgemein bekannte Sprichworte fallen nicht unter den Titelschutz. Ferner sollten Sie darauf achten, dass keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Werken besteht – hierbei gilt es nicht nur auf andere Buchtitel zu achten, sondern auf alle Werke, also auch Filme, Hörspiele, Zeitschriften etc. Zur Vermeidung der Verwechslungsgefahr reicht es nicht aus, nur eine leicht veränderte Schreibweise eines bestehenden Titels zu nutzen oder eine Wortgruppe umzustellen. Auch Markennamen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen im Titel verwendet werden, z.B. als Inhaltsbeschreibung, wenn Sie in Ihrem Buch eine Marke kritisch betrachten „Das Mysterium Google“ oder der „Der Coca Cola-Hype“.

Titelrecherche

Wichtig bei der Findung eines geeigneten Titels ist die Recherche. Suchen Sie den von Ihnen gewählten Titel (ohne Untertitel) auf Buchhandel.de. Alle Bücher, die konventionell zu erhalten sind, sind in dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) zu finden. Da Selfpublisher oft von einer Anzeige beim VLB absehen, sollten Sie auch Anbieter von E-Books und Selfpublisher-Titeln wie Amazon unbedingt auch auf Ihren Titel hin durchsuchen. Nicht zuletzt ist Google eine gute Adresse, um das gesamte Internet zu nutzen. Setzen Sie Ihren Titel in “(amerikanische) Anführungszeichen“, um exakt nach Ihrem Titel zu suchen.

Titelschutzanzeige

Der Titelschutz besteht sofort ab Erscheinen des Werkes. Wer sich im Vorhinein seinen Titel sichern möchte, kann diesen bereits vorab auf Titelschutz.ch völlig kostenfrei anmelden lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie sich einen Titel nicht auf unbestimmte Zeit sichern können. Bei Titelschutzanzeigen geht man üblicherweise davon aus, dass das Manuskript fertig ist und das Buch in der Produktion ist. Dafür werden fünf bis sechs Monate veranschlagt. Dann ist der Titel wieder frei. Der Titelschutz setzt auch ein, wenn Ihr Buch in der Vorschau Ihres Verlags bereits angekündigt wird. Auch hierbei wird davon ausgegangen, dass der Produktionsprozess ausreichend vorangeschritten ist, um von einem echten Werk sprechen zu können. Beziehen Sie bei Ihrer Recherche also auch Titelschutzanzeigen mit ein, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Titelschutz besteht nur für tatsächliche Werke. Wenn eine Titelschutzanzeige ausläuft, bevor das Werk erschienen ist, ist der Titel wieder frei. Genauso können auch Titel wieder genutzt werden, wenn er nicht mehr genutzt wird, also z.B. wenn ein Buch nicht mehr verlegt wird. Nach etwa zwei bis maximal fünf Jahren, in denen das Buch nicht mehr erhältlich ist, geht man von einer endgültigen Aufgabe des Titels aus.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihren Titel so verwenden können, weil Verwechslungsgefahr besteht oder ein Buch mit einem gleichen oder ähnlichen Titel bereits verlegt wurde, sollten Sie beim Rechteinhaber, dem Autor oder dem Verlag, nachfragen und sich ggf. eine Erlaubnis einholen.

 

Wie Sie den richtigen Titel für sich finden, erfahren Sie in dem Blogartikel „In 5 Schritten zum richtigen Buchtitel“.