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Autor ist nicht gleich Autor. Auch nicht wenn es um Steuern geht. Steuern zahlen und Steuererklärungen erstellen ist für viele Arbeitstätige Pflicht. Da geht es einem als Autor nicht anders.

Ob als Hobby oder Traumberuf; wenn man seine Bücher verkauft, muss man sich früher oder später den unvermeidlichen Steuern widmen.

Die meisten Internetseiten, Artikel und Forumsbeiträge empfehlen einen Steuerberater. Aber ist nicht gerade der Sinn hinter dem Konzept Selfpublishing, dass man soviel wie möglich selbst macht und Kosten einspart, weil man auf Dienstleistungen anderer verzichtet? Das sollte doch auch im Bezug auf Steuern möglich sein, oder etwa nicht?

Auch wenn es manchmal kompliziert ist und der Vorgang oft eher unübersichtlich erscheint, ist es möglich, das Thema Steuern selbst in die Hand zu nehmen.

Hier also eine Zusammenstellung meiner Rechercheergebnisse. Am Ende des Artikels finden Sie zudem eine Grafik, die einen Überblick über die wichtigsten Punkt bietet. Dabei konzentriere ich mich vor allem auf den Verkauf der eigenen Bücher als Nebenberuf. Ich bin kein Steuerberater, daher lege ich Ihnen ans Herz, sich zur allgemeinen Absicherung, beziehungsweise in persönlichen Sonderfällen, an einen ausgebildeten Steuerberater zu wenden.

Online findet man, zu meiner Überraschung, recht wenig schlüssige Informationen. Ein kompakter Leitfaden ließ sich nicht vorfinden. Am hilfreichsten erwies sich der Blog Kia Kahawa auf dem unter dem Titel „Autoren an die Steuer“ eine ganze Reihe von Beiträgen veröffentlicht worden sind.

Als erstes stellt sich die Frage, was man sich als (realistisches) Ziel setzt. Ist das Schreiben und die Veröffentlichung von Büchern lediglich ein Hobby? Oder sieht man es als seine Nebentätigkeit, beziehungsweise seinen Hauptberuf an, in den man viel Zeit und Geld investiert, wie beispielsweise für umfangreiche Werbung?

In der Finanzwelt wird dabei zwischen Liebhaberei und Nebenbeschäftigung unterschieden. Auch wenn du das Schreiben und Veröffentlichen deiner Bücher nur als Hobby ansiehst, kann es trotzdem sein, dass das vom Finanzamt anders gesehen wird. Ob nun Liebhaberei oder eine Nebenbeschäftigung vorliegt, wird grundsätzlich davon abhängig gemacht, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Bei einer Nebentätigkeit können zwar, gerade in der Anfangsphase, Verluste entstehen, längerfristig müssen aber Bemühungen erkenntlich sein, die zur Gewinnerzielung führen. Das Finanzamt prüft, ob eine Nebentätigkeit vorliegt.

Ersteres kann im Anbetracht der Steuerthematik der einfachere Weg sein, aber hat als Voraussetzung auch geringe Einnahmen. Außerdem können Verluste steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Ist dein Autorendasein Liebhaberei, reicht es möglicherweise, sich eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) einzuholen.

Auch dazu hat Kia einen Blogbeitrag verfasst, in dem sie ausführlich über die Nichtveranlagungsbescheinigung informiert.https://www.kiakahawa.de/2017/02/20/nv-bescheinigung-fuer-autoren/

Hier eine kleine Zusammenfassung der relevantesten Punkte:

  • Mit der NV-Bescheinigung brauchen Sie weder Steuern zahlen, noch eine Steuererklärung anzufertigen.
  • Ihre jährlichen Einkünfte dürfen dabei den Grundfreibetrag von 9000 Euro nicht übersteigen.
  • Daher ist eine NV-Bescheinigung vor allem sinnvoll für beispielsweise Minderjährige, Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose.

Für den Fall, dass eine NV-Bescheinigung nicht ausreichen sollte, ist die Liebhaberei lauthttps://www.steuertipps.de/lexikon/l/liebhabereider privaten Lebensführung zuzuordnen.

Wenn das eigene Einkommen bereits den Grundfreibetrag übersteigt oder die Büchereinnahmen (glücklicherweise) höher sind, als man es von einem Hobby oder auf dem deutschen Buchmarkt erwarten würde, muss sie eben doch her: die Steuererklärung.

Hat man selbst noch nie Steuern gezahlt, bzw. zahlen müssen und demnach auch noch nie eine Steuererklärung angefertigt, sollte das Formular zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7B0B5AF5D55BD83D8A93 Online lassen sich glücklicherweise viele praktische Erklärungen zum richtigen Ausfüllen des Formulars finden.

Ist man also steuerlich erfasst und die Frist für die Einreichung der Steuererklärung nähert sich, wird es Zeit, Auskunft über die gemachten Einnahmen zu geben. In der Anlage S der Steuererklärung werden die Nebeneinkünfte angegeben, die aus selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit entstanden sind. In der Anlage G sollen die Einkünfte angegeben werden, die aus einer gewerblichen Nebentätigkeit erworben worden sind.

Nun stellt sich selbstverständlich die Frage: Welche Einkünfte sind aus freiberuflicher Nebentätigkeit und welche aus gewerblicher Tätigkeit?

Kia stellt in ihrem Artikel „Als Autor Freiberufler oder Gewerbe“ zwei Grundsätze zur Orientierung auf. „Bei gewerblicher Arbeit handelt man selbstständig und auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung unter Einsatz von Kapital“ und „bei freiberuflicher Tätigkeit handelt man selbstständig und auf eigene Verantwortung unter Einsatz der eigenen Fähigkeiten und Fachkenntnissen.“ Als Autor an sich bist du freiberuflich tätig. Führst du beispielsweise aber auch eine Website oder einen Blog, worüber du Einnahmen, beispielsweise durch Buchverkäufe, erzielst, bist du gewerblich tätig. Die Einnahmen aus diesen verschiedenen Einnahmequellen sind also auch jeweils in der Anlage S oder der Anlage G einzutragen.

Weitere steuerliche Kategorien zur Unterscheidung sind die der Kleinunternehmer bzw. Unternehmer. Als Autor sind Sie wahrscheinlich rechtlich gesehen Kleinunternehmer. Wenn nicht: herzlichen Glückwunsch. Denn wenn Sie als Unternehmer gelten, verdienen Sie gut mit Ihren Büchern. Als Kleinunternehmer gilt man, wenn der Verdienst im Vorjahr weniger als 17.500 Euro betragen hat und im folgenden Jahr nachweislich nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

Es geht dabei nicht um Gewinn, sondern alleine um Umsatz. Gilt man durch diese Regelungen nicht mehr als Kleinunternehmer, sondern als Unternehmer, ist auch die Umsatzsteuer zu zahlen und die Angelegenheit wird komplizierter. Gerade in solchen Fällen und Einnahmen in diesem Umfang ist es sinnvoll, einen professionellen Steuerberater an seiner Seite zu haben.

Hoffentlich konnte ich Ihnen hiermit einen Überblick über das Thema Steuern und Autoren bieten. Kias Steuer-Artikel kann ich sehr empfehlen, Sie finden darin längere Erläuterungen. Auch ein E-Book ist erhältlich.

Kias Steuer-Artikel: https://www.kiakahawa.de/blog/autoren-an-die-steuer/

Kias E-Book: https://www.kiakahawa.de/autoren-an-die-steuer-e-book/

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