Warning: Undefined variable $parent_style in /home/httpd/vhosts/autorenberater.de/autorenberater.de/wp-content/themes/DiviChild/functions.php on line 8

Nicht nur, wenn Sie vom Schreiben leben möchten, sondern auch, wenn Sie nur geringe Einkünfte daraus haben, müssen Sie diese korrekt anmelden. Für viele Autoren stellt sich diese Frage meist zu spät. Denn bereits spätestens einen Monat nach der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, muss diese beim (deutschen) Finanzamt angemeldet werden.*

Gewerbe vs. Freiberufler

Zunächst stellt sich die Frage nach der korrekten steuerlichen Einordnung. Der Autor bzw. Schriftsteller oder auch jede andere Form des Publizisten gehört gem. Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes zu den klassischen freien Berufen. Wenn Sie nur Schreiben wollen und Ihre Bücher über einen Dritten verkaufen, der Ihnen Tantiemen zahlt, können Sie sich bedenkenlos als Freiberufler anmelden.

Wenn Sie Ihre Bücher größtenteils selbst verkaufen, zählt dies als gewerbliche Tätigkeit. Zwar können Sie den Beruf des Autors weiterhin als freiberuflich ausüben, Sie müssen allerdings daneben ein (Klein-)Gewerbe für den Verkauf anmelden und sollten beide Einnahmequellen auch strikt voneinander trennen, denn sie werden gesondert versteuert. Wenn Sie nur hin und wieder ein Buch bspw. während einer Lesung verkaufen, wird dies von den meisten Finanzämtern im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit toleriert. Neben dem Buchverkauf im relevanten Maße, zählen auch Merchandise-Artikel wie Lesezeichen, Tassen, Stifte etc. zum Gewerbebetrieb. Wenn Sie Online-Kurse anbieten oder Werbeinnahmen aus Google oder YouTube oder anderen Affiliate-Systemen erzielen, fallen diese auch unter das Gewerbe.

Die Unterscheidung ist oft sehr fein. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich ein freier Beruf dadurch auszeichnet, dass man eine künstlerische Schöpfung (Bildhauer, Autor) oder sein Wissen (Anwalt, Berater) anbietet. Bei einem Gewerbe werden tatsächliche Produkte verkauft.

Weniger Stress hat man als Freiberufler. Denn hierzu müssen Sie sich lediglich beim Finanzamt und eventuell bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Als Gewerbetreibender müssen Sie sich beim Gewerbeamt melden und dazu auch umfangreiche Auskünfte über Ihr Vorhaben einreichen, sich in den entsprechenden Registern eintragen lassen und bei der IHK Mitglied werden. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, ab einem Gewinn i.H.v. 24.500 Euro Gewerbesteuer zu zahlen. Die KSK, die wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt, nimmt zudem keine Gewerbetreibenden auf. Somit müssen Sie auch Ihre Krankenversicherung komplett allein zahlen. Auch die Steuererklärung ist für einen Freiberufler leichter erstellt als für einen Gewerbebetrieb.

Anmeldung beim Finanzamt

Wen Sie sich als freier Autoranmelden wollen müssen Sie folgende Angaben machen.

  • Allgemeine persönliche Angaben zum Freiberufler,
  • Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit,
  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen,
  • Angaben zu Mitarbeitern und Lohnsteuer,
  • Angaben zur voraussichtlichen Höhe der Umsätze, Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.

Am besten bringen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein kurzes Anschreiben mit der Bitte um eine Steuernummer gleich zur Anmeldung mit.

Kleinunternehmerregelung

Für die allermeisten Autoren bietet sich zudem die Kleiunternehmerregelung an. In Sachen Umsatzsteuer und Buchführung profitieren diese von umfangreichen bürokratischen Entlastungen. Wenn Sie im ersten Jahr schätzungsweise nicht mehr als 17.500 Euro verdienen und im Folgejahr nicht die 50.000 Euro überschreiten, sollten Sie diese Regelung für sich in Anspruch nehmen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer berechnen und diese eben auch nicht an das Finanzamt abführen. Somit sparen Sie sich sehr viel Bürokratie. Im Gegenzug dürfen Sie allerdings auch keine Vorsteuer abziehen. Das sollte für Autoren allgemein kein Problem sein, da die wenigsten große Investitionen haben. Lediglich, wenn Sie komplett im Selfpublishing veröffentlichen, könnte es sich lohnen, sich von der Vorsteuer befreien zu lassen. Da Sie dann aber auch mehr mit der Produktion des Buches als mit dem Schreiben beschäftigt sind, fällt diese Tätigkeit meist sowieso unter die Gewerberegelung.

Mehr zum Thema Kleingewerberegelung lesen Sie hier: Existenzgründer.de

 

Setzen Sie sich mit diesem Thema am besten auseinander, bevor Sie die ersten Einnahmen erzielen. Ob und wie viele Steuern und Beiträge Sie zu leisten haben, hängt sehr davon ab, für welche Form der Selbstständigkeit Sie sich entscheiden. Wir raten Ihnen im jeden Fall dazu, sich vorab von einem Steuerberater beraten zu lassen und abzuwägen, was Sie brauchen und was Sie erreichen wollen. Bleiben Sie dabei unbedingt realistisch und setzen Sie Ihre Ziele nicht zu hoch. Das kann Ihnen am Jahresanfang, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen, auf die Füße fallen. Die überwiegende Mehrzahl der der Autoren fährt als Freiberufler mit der Kleinunternehmerregelung sehr gut.

 

*Alle Angaben in diese Artikel beziehen sich auf das deutsche Steuersystem.