Hinweise zum Urheberrecht für Schreibende
Wer sich Gedanken darüber macht, wie das eigene Manuskript vor fremdem Zugriff bewahrt werden kann, hat durchaus ein berechtigtes Anliegen. Grundsätzlich bedarf es jedoch keiner speziellen Schutzmaßnahme, da das Urheberrecht automatisch bei der verfassenden Person liegt. Im Streitfall lässt sich in der Regel nachweisen, dass man den Text als Erster verfasst hat. Der vollständige Diebstahl und die unerlaubte Nutzung eines ganzen Manuskripts kommen weitaus seltener vor, als oft befürchtet wird. Deutlich häufiger passiert es, dass einzelne Ideen oder Konzepte von Dritten aufgegriffen und veröffentlicht werden. Und die Künstliche Intelligenz speist sich aus dem Wissen, das publiziert wurde.
Sich gegen einen solchen Ideendiebstahl abzusichern, ist unkompliziert – es existieren einfache und preiswerte Methoden, um einen Basisschutz aufzubauen.
Grundsätzlich ist die Befürchtung, ein Verlag könnte ein eingereichtes Manuskript einfach übernehmen und ohne Zustimmung verwerten, unbegründet. Kein Verlag würde das Risiko eines Rechtsstreits eingehen, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert. Trotzdem ist es verständlich, dass man sich um ein Werk sorgt, in das viel Zeit und Mühe geflossen ist. Es gibt erprobte Methoden, um sowohl die Idee als auch das Manuskript abzusichern: Entweder lässt man den Text bei einem Notar hinterlegen oder nutzt – als günstigere Alternative – einen entsprechenden Dokumentationsdienst. Auf diese Weise kann man jederzeit belegen, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits im Besitz des Textes war.
Der Beweis ist entscheidend
Kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien, dreht sich alles um die Beweislage. Wer einen Notar oder einen Dienst wie Manuskriptschutz.ch eingeschaltet hat, kann auf unabhängige Dritte als Zeugen zurückgreifen. Bei einer Manuskript-Sicherung über Manuskriptschutz.ch erhält man zusätzlich einen manipulationssicheren Zeitstempel, der den genauen Moment der Hinterlegung dokumentiert. Das kann dazu beitragen, rechtliche Konflikte von vornherein zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.
Einige Anbieter, darunter der genannte, legen zudem eine Sicherheitskopie an, sodass man stets über ein externes Backup verfügt. Bedenkt man, wie viel Zeit in das Werk investiert wurde, ist das eine sinnvolle Absicherung.
Darüber hinaus besteht die Option, den Buchtitel gesondert über einen Titelschutzanzeiger (gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG) registrieren zu lassen, was jedoch zusätzliche Kosten verursacht. Ein Titel lässt sich nicht auf Vorrat und unbegrenzt schützen – das Buch mit dem jeweiligen Titel muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ca. sechs Monate) tatsächlich veröffentlicht werden. Eine vorherige Titelschutzanmeldung ist nicht zwingend erforderlich, da der Schutz mit dem Erscheinen des Buches automatisch einsetzt. Wer dennoch auf der sicheren Seite sein möchte, dem sei empfohlen, den Titel bei Titelschutz.ch registrieren zu lassen.
Interessant, dass man Manuskripte auch bei einem Notarhinterlegen kann. Mein Bruder ist Autor und möchte sein Manuskript bei verschiedenen Verlagen einreichen aber hat auch Angst vor Ideendiebstahl. Ich werde ihm raten, sich an ein Notar zu wenden, damit alles sicher ist.