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Jeder, der schon einmal ein Buch in der Hand gehalten und aufgeschlagen hat, weiß, mit der ersten Seite beginnt nicht die Geschichte, beziehungsweise der eigentliche Inhalt. Vorwort, Inhaltsverzeichnis, leere Seiten sind schnell überflogen oder direkt überblättert. Doch während diesen Seiten wenigstens noch halbwegs Aufmerksamkeit geschenkt wird, gibt es in jedem Buch eine Seite direkt zu Beginn oder ganz am Ende, die sich wohl nur die allerwenigsten jemals komplett durchgelesen haben: das Impressum.

Zugegeben, das Impressum stellt meist keine besonders spannende Lektüre da, und so ist es auch kein Wunder, dass kaum einer weiß, welche Informationen sich darin überhaupt finden lassen. Das ist grundsätzlich kein Problem, das Buch lässt sich auch unabhängig vom Impressum lesen.
Doch spätestens, wenn es darum geht, sein eigenes Buch herauszubringen, sollte man sich über das Mysterium Impressum aufklären (lassen).

Selfpublishing – Selbstverlegen, Sie bringen Ihr Buch selbst heraus und Sie selbst tragen auch die Verantwortung. Als Verleger ist Ihnen die Möglichkeit des Datenschutzes damit nur bedingt gegeben. Zumindest was die Veröffentlichung Ihrer Anschrift und Ihres vollständigen Namens angeht.

Laut selfpublisherbibel.de ist in allen deutschen Bundesländern, abgesehen von Berlin, die Angabe von Name oder Firma und Anschrift des (Selbst-) Verlegers und des Druckers, im Impressum verpflichtend.
In der Hauptstadt reichen Wohnort oder Geschäftssitz aus. Diese Impressumspflicht gilt im Übrigen auch für E-Books. Auch wenn beispielsweise Amazon kein Impressum fordert, ist es dennoch rechtlich gesehen notwendig, dass sich in Ihrem Buch eines finden lässt.

Sie möchten unter keinen Umständen, dass Ihre eigene Adresse inklusive Namen von jedem Leser einsehbar ist? Dann gibt es tatsächlich Möglichkeiten, das zu umgehen.
Sogenannte Pseudonym-Service, wie sie beispielsweise Ideekarree, ROM Logicware und Autorenservices anbieten, stellen Name und Anschrift und leiten die Post an Sie weiter. Dafür müssen Sie jedoch eine schriftliche Zustellvollmacht erteilen.

Mit Anschrift und Name, beziehungsweise Ort und Name, sind die Pflichtangaben auch schon vollständig. So erfüllt das Impressum zwar rechtlich gesehen seinen Zweck, sieht jedoch noch ein wenig leer aus.
Was darf und sollte also noch hinein?

Die Namen der Lektoren, Buchsetzer etc., sowie Bildquellen, Druckauflage und ein Verweis auf die Deutsche Nationalbibliothek sind in vielen Impressen abgedruckt.

Die ISBN, die Internationale Standard-Buchnummer, steht ebenfalls in vielen Impressen., ist aber an sich nicht für den Verkauf deines Buches verpflichtend. Ob die ISBN für das persönliche Buchprojekt sinnvoll ist oder eher nicht, ist eine andere Frage.

Die ISBN enthält Informationen über Ihren Buchtitel, die Buchart, die physikalischen Eigenschaften Ihres Buches, den Herausgeber und darüber dass Sie der Autor sind. Diese Kodifizierung erleichtert den Vertrieb Ihres Buches im allgemeinen Handel erheblich. Hat man sich jedoch für die Nutzung einer ISBN entschieden, steht man vor der Aufgabe, sich diese auch zu beschaffen.
ISB-Nummern erhält man bei der ISBN-Agentur Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH MVB in Frankfurt am Main. https://www.isbn-shop.de. Eine ISBN kostet dort 83,30 €. Bei Veröffentlichungen über Self-Publishing-Anbieter wie BoD oder Epubli, bieten diese meist kostengünstiger ISB-Nummern. An eine ISBN kommt man demnach auch ganz ohne Verlag.

So verworren und informationsbeladen es auch aussieht, schafft man es doch auch als Self-Publisher, das Impressum für das eigene Buch zu erstellen. Und das, ohne rechtswidrig zu handeln.