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– Das Ende des freien Internets oder mehr Kontrolle über Internetrechte?

Im Mittelpunkt der Aushandlungen zur EU-Urheberrechtsreform steht vor allem die kontroverse Diskussion um Artikel 13 bzw 17. (hier der Link zum Gesetzestext: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_EN.pdf?redirect)

Am Dienstag (26. März 2019) stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament ab und das Ergebnis ist eine Zustimmung der Richtlinien der Reform.

Was wird sich nun ändern? Wen betrifft diese Verordnung?

Widmen wir uns zuerst der zweiten Frage. Inwieweit wird der Artikel 13 meine Internetnutzung, meinen Alltag, mein Leben bestimmen?

Betroffen ist im Grunde genommen jeder, der sich regelmäßig in den Weiten des Internets rumtreibt, Inhalte betrachtet, kommentiert und teilt, oder selbst Bilder, Videos und Texte hochlädt. Es handelt sich keineswegs um eine kleine Personengruppe, schließlich nutzt fast jeder tagtäglich Onlineplattformen wie Youtube, Twitter und Instagram. Die Reform gilt für alle Plattformen, ein paar Seiten ausgenommen, die älter als drei Jahre sind oder mehr als 100 Millionen Euro jährlichen Umsatz haben. Diese werden darauf angewiesen sein, sich entweder die Lizenzen für sämtliche urheberrechtlich geschützte Inhalte zu holen oder sogenannte Uploadfilter einzusetzen, um den Richtlinien folgen zu können.

Durch die Reform sollen Content-Schaffende, also alle kreativen Köpfe, die ihre eigenen Inhalte mit der Welt teilen, geschützt werden. Urheber sollen die Rechte an ihrem „Eigentum“ behalten, auch wenn dieses öffentlich für alle Nutzer zur Verfügung steht. So weit, so gut. Ein selbstständiger Künstler, der seine Werke auf Instagram präsentiert, sollte auch das Lob und die Anerkennung erhalten und nicht irgendeine, anonyme Person, die fremde Bilder auf einem anderen Account als die eigenen ausgibt. Musik sollte nicht unerlaubt in Videos verwendet werden, mit denen auch noch Einnahmen gemacht werden, von denen der eigentliche Produzent jedoch nichts hat.

Uploadfilter sollen Inhalte auch vor dem Hochladen darauf überprüfen, ob das Urheberrecht damit nicht in irgendeiner Art und Weise verletzt wird.

An dem Vorhaben an sich ist bis dahin also nichts auszusetzen. Oder? Doch, laut entrüsteter Stimmen der Artikel 13-Gegner. Heutige Technologien sind weit, aber eben noch nicht so weit, als das Uploadfilter entwickelt worden sind, die wirklich nur illegale Inhalte rausfiltern. Zitate, Parodien, und Satire laufen Gefahr als urheberrechtsverletzende Inhalte eingestuft zu werden. Youtube und Co. können durch die Verordnung vermehrt zu Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Nutzer „geklauten“ Content hochladen. Das mit solchen Verstößen in Zukunft Kosten verbunden sein werden, die von den Plattformen strikt vermieden werden wollen, werden viele dieser Seiten eher zu viel Vorsicht, als zu wenig walten lassen. Sämtliche Content-Creator, die eventuell sogar ihren Lebensunterhalt durch und mit Videos, Texten oder Bildern gemachten Einnahmen beziehen, könnten extreme Einschränkungen erfahren.

In der EU-Urheberrechtsreform, in Artikel 12 ist auch eine Regelung, die Verlagswelt betreffend, festgehalten.

Dieser besagt, dass sobald ein Urheber die Nutzungsrechte an einen Verlag abgetreten hat, der Verlag einen Rechtsanspruch hat, dass der Autor einen Teil, eventuell ein Drittel oder sogar die Hälfte an den Verlag abtreten muss. Wird es Schriftstellern also tatsächlich noch schwerer gemacht, von dem Verkauf ihrer Bücher leben zu können?

Das Ergebnis steht fest. Die Reform wurde angenommen. Die genauen Konsequenzen und das Ausmaß dieser bleiben jedoch abzusehen. Das Ende des Internets stellen die Richtlinien bestimmt nicht dar. Das Ende des Internets, wie wir es bis jetzt kannten, vielleicht schon. Die technologischen Entwicklungen sind jedoch noch immer so rasant, das es gut möglich sein kann, das bereits in den nächsten Jahren ein „fairer Uploadfilter“ entwickelt wird.

Ganz egal in welche Richtung die weitere Entwicklung verläuft, Diskussions- und Regelbedarf in Bezug auf das Internet und den Sozialen Medien besteht in jedem Fall.